Ein Schulbegleiter begleitet und unterstützt ein Kind im Autismus-Spektrum (oder auch andere Kinder, die Hilfe benötigen) im Schulalltag. Er ist in der Schule eine verlässliche Bezugsperson an der Seite des Kindes, um ihm das Lernen zu erleichtern, bestimmte Aufgaben mit ihm zu bewältigen, Regeln und Strukturen zu erlernen und ihn in den Pausen zu begleiten.

Aufgaben eines Schulbegleiters

Der Schulbegleiter hilft dem Kind beispielsweise bei der Nutzung seiner Hilfsmittel der Unterstützten Kommunikation und sorgt dafür, dass sie auf den Unterricht abgestimmt werden. Auch passt er die Aufgabenstellungen der Lehrkräfte auf den jeweiligen Schüler an und hilft dem Schüler bei der Bewältigung dieser Aufgaben.

Im Unterricht und in den Pausen unterstützt der Schulbegleiter das Kind dabei, soziale Kontakte zu einzelnen Mitschülern zu knüpfen und soziale Regeln zu erlernen. In Konfliktsituationen greift er natürlich ein und unterstützt bei der Konfliktlösung. Insgesamt hilft er dem Kind bei der Orientierung im Schulgebäude und unterstützt, Übergänge, Orts- und Situationswechsel zu erleichtern.

Sollte der Schüler in bestimmten Situationen überfordert sein und eine Pause vom Unterricht benötigen, so begleitet ihn der Schulbegleiter dabei und ermöglicht ihm so einen Rückzug in Einzelsituationen.

Autistische Kinder zeigen häufig stereotype, also sich immer wiederholende Verhaltensweisen und benötigen ganz klare Strukturen. Der Schulbegleiter soll dem Kind diese Rituale und Strukturen ermöglichen und ihm helfen, Stereotypien abzubauen. Eine wertschätzende Haltung des Begleiters ist sehr wichtig, um das Selbstvertrauen und das Selbstwertgefühl des autistischen Kindes zu stärken.

Insgesamt soll der Schulbegleiter das Kind also unterstützen, den Schulalltag besser zu bewältigen und es teilhaben zu lassen. Eine Schulbegleitung steht außerdem im engen Austausch mit den Lehrkräften und den Eltern und nimmt bei Bedarf an Teamsitzungen, Hilfeplangesprächen und Elterngesprächen teil.

Qualifikation eines Schulbegleiters

Nach den individuellen Bedürfnissen und Fördermaßnahmen richtet sich die Qualifikation einer Schulbegleitung. Auch ungelernte Kräfte können ggf. als Schulbegleitung eingesetzt werden – natürlich unter Anleitung und entsprechender Einarbeitung.

Bei Kindern im Autismus-Spektrum ist aber in der Regel eine pädagogische Berufsqualifikation Voraussetzung. Entschieden wird dies vom Kostenträger im Genehmigungsverfahren.

Antragstellung auf Schulbegleitung

Eltern bzw. Sorgeberechtigte können beim jeweiligen Kostenträger einen Antrag auf Schulbegleitung stellen. Für die Beantragung einer Schulbegleitung wird ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten erstellt. Ein Austausch mit der zuständigen Schule ist wichtig, da die Schule dem Einsatz eines Schulbegleiters zustimmen und sich dazu äußern muss, in welchem Umfang eine Schulbegleitung benötigt wird. Finanziert wird die Hilfe über die Eingliederungshilfe des Jugendamtes, bzw. des Sozialamtes. Auf den jeweiligen Schüler/ die jeweilige Schülerin bezogen, werden dann der genaue Aufgabenbereich und die notwendigen Rahmenbedingungen festgelegt. Der notwendige Stundenumfang richtet sich nach dem individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Dieser ist für jeden autistischen Schüler einzeln zu ermitteln. Es gibt also keine bundesweite Einigung auf eine bestimmte Stundenanzahl.